Energetische Dachsanierung
Weniger Heizkosten – mehr Wohnkomfort
Dächer älterer Gebäude sind häufig nicht oder nur unzureichend gedämmt, so dass in der Heizperiode viel Energie aufgewendet werden muss, um Räume unterm Dach einigermaßen angenehm zu temperieren.
Im Sommer dagegen heizen sie sich extrem auf, so dass von Wohnkomfort im Dachgeschoss häufig keine Rede sein kann. Die Lösung ist einfach und heißt: Energetische Dachsanierung
Foto: VELUX Deutschland, Österreich, Schweiz
Dachdämmung nach Dämmstandard
Dachaufbau eines renovierten Daches
Damit ist die Dämmung des Daches (umgangssprachlich auch Isolierung genannt) nach aktuellem Standard gemeint. Nach Dämmstandard sollte eine fachgerechte Verlegung der Unterdachbahn und Dampfbremse sowie ggfs. der Austausch der in die Jahre gekommenen Dachfenster erfolgen.
So können Heizkosten drastisch reduziert und unangenehme Zuglufterscheinungen vermieden werden. Möglicherweise vorhandenen feuchten Ecken mit Schimmelbefall werden auf diese Weise der Nährboden entzogen und gleich mitsaniert. Das so verbesserte Raumklima geht mit einer deutlichen Steigerung des Wohnkomforts einher.
Dämmung der obersten Geschossdecke
In Gebäuden, in denen der Dachraum nicht bewohnt bzw. genutzt wird und lediglich als Abstellfläche dient, reicht die Dämmung der obersten Geschossdecke völlig aus. Denn auch dadurch werden Wärmebrücken von beheizten zu unbeheizten Räumen vermieden.
Thermografie-Aufnahme eines Daches
Wann wird eine energetische Dachsanierung Pflicht?
Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Dächer und Dachböden gedämmt werden, wenn bei einer Erneuerung von über 10% der Dachfläche energetische Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden.
Die Bundesregierung hat aus Gründen des Klimaschutzes das Ziel, den Jahres-Primärenergiebedarf zu reduzieren. Die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) macht die energetische Dachsanierung innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf einer Immobilie zur Pflicht. Ausgenommen sind Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die bereits seit dem 1.02.2002 von ihm selbst bewohnt wurden
Kommt der neue Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, gilt dieser Verstoß als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € bestraft werden.
Solarpflicht bei Dachsanierung?
Während die Installation einer Photovoltaikanlage im Zuge einer Dachsanierung in manchen Bundesländern bereits verpflichtend umgesetzt werden muss, besteht in anderen Regionen keine Pflicht für eine Solaranlage. Grundlage für diese Regelung ist die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) von 2024.
Die Solarpflicht gilt ohne Einschränkung bisher für Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und NRW.
In Bayern und Brandenburg gilt sie für Nichtwohngebäude, ansonsten gilt eine Soll-Vorschrift.
Eingeschränkt gültig ist die Solarpflicht in Schleswig-Holstein für Neubauten, bei Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden und größeren Parkplätzen. In Rheinland-Pfalz betrifft sie gewerbliche und öffentliche Gebäude und in Hessen gilt sie nur für landeseigene Gebäude und Parkplätze.
Keine Solarpflicht besteht bisher für Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Solardachpflicht in NRW ab 2026
Die gesetzliche Solarpflicht, die Nordrhein-Westfalen schrittweise für verschiedene Gebäudetypen einführt, sind in der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) - speziell in § 42a festgelegt.
In NRW müssen Neubauten ab 2025 und ab 2026 auch Dachsanierungen von Bestandsgebäuden mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden, sofern das Dach nicht vollständig nach Norden ausgerichtet ist.
Bei Neubauten muss die Mindestgröße der Solaranlage 30 % der gesamten Dachfläche betragen, bei Bestandsgebäuden 30 % der geeigneten Dachfläche.
Die Pflicht entfällt, wenn sich die Dachfläche nicht für eine Installation mit PV-Anlage eignet, wenn diese nicht wirtschaftlich ist oder der Denkmalschutz dagegen spricht.
Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche oder einem Glasdach bilden eine Ausnahme der Solardachpflicht.
Förderungen für energetische Sanierung
Die Bundesregierung wird Energieeinsparung und den Einsatz erneuerbarer Energien kombinieren, um den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent ggb. 2008 zu senken. Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ ist Mitte 2021 bei der KfW gestartet.
Unterstützt werden energetische Sanierungsmaßnahmen (z.B. Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen, obersten Geschossdecken, Kellerdecken, Fenster- und Türenaustausch, Erneuerung von Heizkesseln) durch spezielle Förderprogramme „Energieeffizient Sanieren“ des BEG bei der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau).